Allgemeine Kooperationsbedingungen – Falken Trade Sp. z o.o.

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle abgeschlossenen Transaktionen / Kaufverträge zwischen Falken Trade Sp. z o.o.  (im Folgenden als Verkäufer bezeichnet) und der Käufer der Waren von Falken Trade Sp. z o.o.  (im Folgenden als Käufer bezeichnet) und sind Bestandteil jedes Kaufvertrags. Die AGB gelten während der Gültigkeit dieser Verträge.
  2. Mit der Bestellung durch den Käufer akzeptiert der Käufer die folgenden Bedingungen:
    • sofern die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen spezifischen Verträge nichts anderes vorsehen. Unter bestimmten Verträgen sind Verträge zu verstehen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen wurden, mit Ausnahme von Kaufverträgen, in denen zusätzliche Bedingungen für die Zusammenarbeit oder Bestimmungen des Kaufvertrags festgelegt sind, die die Anwendung einzelner AGB-Bestimmungen ausschließen.
  3. Im Falle der Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Redundanz einiger Bestimmungen der AGB bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB in Kraft.

§ 2. Bestellung

  1. Die Bestellung sollte vom Käufer schriftlich aufgegeben, von Personen unterzeichnet, die zur Durchführung dieser Aktivitäten befugt sind, und von Personen angegeben werden, die zur Vertretung des Käufers befugt sind. Im Falle eines Wechsels der Person, die befugt ist, im Namen des Käufers Bestellungen aufzugeben, ist der Käufer verpflichtet, diese Person anzugeben, da er die Bestellung des Verkäufers nicht annimmt.
  2. Grundlage für die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zur Ausführung ist die Bestellung, die der Käufer per Fax oder E-Mail an die Adresse des Verkäufers sendet.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, in der Bestellung Folgendes anzugeben:
    •  Bestellnummer,
    •  den voraussichtlichen Liefertermin,
    •  die genaue Lieferadresse (Name der Straße, des Platzes oder der Allee, Hausnummer, Postleitzahl und Stadt),
    •  die Kontaktperson und ihre Kontaktdaten am Abholpunkt,
    •  die vom Verkäufer angebotene Artikelnummer
    •  den genauen Namen der Ware,
    •  bestellte Mengen,
    •  Stückpreis der bestellten Ware
  4. Die Bestellung gilt erst nach ihrer offiziellen Bestätigung als angenommen. Die mangelnde Annahme der Bestellung bedeutet nicht die Annahme zur Ausführung.
  5. Die Bestätigung der Bestellung ist eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, eine Proforma-Rechnung, eine schriftliche Bestätigung oder eine elektronische Bestätigung, die das Sortiment, die Menge, den Bestellwert und das Fertigstellungsdatum enthält.
  6. An den Verkäufer gesendete Bestellungen können aufgrund der überfälligen Forderungen des Käufers, des Fehlens eines verfügbaren Kreditlimits oder des Fehlens der erforderlichen Informationen, die die Ausführung der in § 3 Punkt genannten Bestellung ermöglichen, nicht zur Ausführung angenommen werden 3.
  7. Vom Verkäufer geschlossene Kaufverträge sind verbindlich, sofern die Lieferanten des Verkäufers ihren Verpflichtungen nachkommen.
    Wenn der Verkäufer die Ware nicht rechtzeitig von seinem Lieferanten erhält, hat er das Recht, von der Erfüllung des Kaufvertrags zurückzutreten, nachdem er den Käufer im Voraus informiert hat.

§ 3. Preis

  1. Die Preise für die vom Verkäufer angebotenen Waren sind Nettopreise. Diese Preise erhöhen sich um die Mehrwertsteuer, die gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gilt.

§ 4. Freigabe der Ware, deren Transport und Abholung durch den Käufer

  1. Die Ware wird nach Abnahme durch den Käufer freigegeben. Dieser Zeitpunkt gilt als Verkaufsdatum, das den Verkäufer nach geltendem Recht zur Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung berechtigt und verpflichtet.
  2. Der Transport von Waren bedeutet deren Lieferung an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort. Der Transport beinhaltet nicht das Entladen der Waren. Die Kosten für das Entladen trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu entladen.
  3. Die Lieferbedingungen werden bei der Bestellung vereinbart. Die Richtlinien hier sind die internationalen Incoterms (International Commercial Terms). Die aktuelle Version ist Incoterms 2010, die Incoterms 2000 ersetzte.
  4. Wenn der Ort der Lieferung der Waren ein anderer Ort als die Adresse des Käufers ist, ist der Käufer verpflichtet, die befugte Person / Geschäftseinheit / das Ego zur Abholung der Waren anzugeben und auf der Bestellung seinen Namen, Nachnamen und die Dokumentennummer anzugeben, die seine Identität bestätigen (im Fall der Geschäftseinheit ihren Namen, die genaue Adresse) sowie eine autorisierte Person mit Kontaktdaten). Wenn der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt und das Dokument, das die Lieferung der Waren bestätigt, die Unterschrift der Person trägt, die die Waren erhält, kann der Käufer dem Verkäufer keinen Einwand erheben, dass die Waren nicht geliefert oder von einer nicht autorisierten Person abgeholt wurden.
  5. Der Käufer oder von ihm autorisierte Personen bestätigen den Eingang der bestellten Ware durch Unterzeichnung des Lieferbelegs.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt zu überprüfen. Im Falle von Vorbehalten des Käufers bezüglich der bestellten Ware und insbesondere im Falle eines festgestellten Schadens, unvollständiger Lieferungen oder einer Überschreitung der Bestellung sollte der Käufer während des Entladens ein vom Vertreter des Käufers und des Spediteurs unterzeichnetes Beschwerdeprotokoll erstellen, unter dem Druck, eine quantitative Beschwerde zu hinterlassen, ohne vom Käufer erkannt und verloren zu werden etwaige diesbezügliche Ansprüche.
  7. Für den Fall, dass der Käufer die Ware angenommen hat, ohne den Zustand und die Menge beim Spediteur zu überprüfen, oder dem Spediteur keine Einwände gemeldet hat, die auf die Art des Mangels oder der Beschädigung hinweisen; Es wird vermutet, dass er die Ware in dem im Frachtbrief angegebenen Zustand erhalten hat.
  8. Bei Eingang der Ware direkt beim Käufer aus dem Lager des Verkäufers verliert der Käufer seine Rechte aufgrund quantitativer Warenmängel, sofern er diese vorbehaltlos abgeholt hat.
  9. Der Verkäufer hat das Recht, Warenrücksendungen des Käufers abzulehnen und nicht anzunehmen, wenn diese Rücksendungen nicht zuvor vom Verkäufer vereinbart und bestätigt wurden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die Lieferung konsistent ist
    mit der Bestellung des Käufers.
  10. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer gehen alle mit der Ware verbundenen Vorteile und Belastungen sowie das Risiko eines versehentlichen Verlusts oder einer Beschädigung der Ware auf den Käufer über.
  11. Wenn der Käufer den Lieferort nach dem Laden wechselt, ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die sich aus dem Wechsel des Lieferorts ergeben (einschließlich der Entschädigung für die verlängerte Buchung eines bestimmten Transportmittels).

§ 5. Liefertermin

  1. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin an den Käufer geliefert wird. Der Verkäufer haftet nicht für die vorzeitige Lieferung der Ware an den Käufer aus Gründen, die dem Beförderer zuzurechnen sind.
  2. In besonders berechtigten Fällen kann sich der Liefertermin der Ware ändern. Der Verkäufer hat den Käufer über diese Änderung per Fax, E-Mail oder Telefon zu informieren.
  3. Höhere Gewalt sowie andere unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Streiks, Schließung des Unternehmens, andere Betriebsstörungen der Anlage und alle Arten von Hindernissen, die nicht vom Verkäufer verursacht wurden und die Lieferung verhindern oder behindern, verlängern den Liefertermin um die Dauer dieses Hindernisses. .

§ 6. Zahlungsbedingungen

  1. Vom Verkäufer ausgestellte Rechnungen und Rechnungen werden vom Käufer ohne Abzug in der auf der Rechnung oder Rechnung angegebenen Weise und innerhalb der in der Rechnung oder Rechnung angegebenen Zeit beglichen.
  2. Wenn der Käufer Anspruch auf einen fälligen Anspruch gegen den Verkäufer hat, kann er diesen mit dem Anspruch des Verkäufers verrechnen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer spätestens zum Zeitpunkt der Aufrechnung eine entsprechende Erklärung über die Aufrechnung vorzulegen.
  3. Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem das Geld dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird oder an dem die Aufrechnung erfolgte.
  4. Wenn der Käufer nicht innerhalb der auf der Rechnung oder Rechnung angegebenen Frist zahlt, hat der Verkäufer das Recht, für jeden Tag der Verzögerung gesetzliche Zinsen für die Verzögerung zu berechnen.
  5. Bei einer Zahlungsverzögerung des Käufers von mehr als 14 Tagen hat der Verkäufer das Recht, alle Schulden, einschließlich derer, deren Zahlungstermin noch nicht eingetreten ist, unverzüglich zu verlangen.
  6. Bei verspäteter Zahlung des Käufers durch den Käufer hat Falken Trade Polska Sp. Z oo z o.o. Sp. K. hat das Recht, ein externes Unternehmen auf Kosten des Auftragnehmers zu beauftragen sowie Zahlungsaufforderungen zu senden und dem Auftragnehmer die Kosten der Rückforderung in Höhe eines Pauschalbetrags in Höhe von 40 EUR in Rechnung zu stellen.
  7. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Preises für die gelieferte Ware in Verzug oder ist es aufgrund seiner finanziellen Situation zweifelhaft, ob die Zahlung des Preises für den später zu liefernden Teil der Ware pünktlich erfolgt, so hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung der Ware bis zum Käufer zu unterlassen Alle fälligen Beträge für überfällige Lieferungen bezahlen oder dem Verkäufer keine angemessene Sicherheit bieten.
  8. Wenn der Käufer dem Verkäufer nicht den vollen Betrag der Vorauszahlung gemäß den Bedingungen dieser Zahlungsoption zahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung der Ware an den Käufer zu unterlassen, bis der Käufer den gesamten Wert der bestellten Ware bezahlt.
  9. Bei Nichtzahlung der gelieferten Ware durch den Käufer kann der Verkäufer unverzüglich vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz wegen Zahlungsverzuges des Käufers verlangen sowie die Rücksendung der Ware verlangen und Schadensersatz für Verschleiß oder Beschädigung der Ware verlangen. Die Ware wird dann auf Kosten des Käufers zurückgesandt.

ABSCHNITT 7. Eigentumsübergang

  1. Das Eigentum geht auf den Käufer über:
    a) beim Kauf in bar – bei Zahlung an der Kasse des Verkäufers
    b) bei Zahlung per Überweisung – nach Eingang des Zahlungsbetrags auf dem Konto des Verkäufers
  2. Bis zum Eintritt der in Absatz 1 dieses Absatzes genannten Fristen oder Ereignisse sind die Waren Eigentum des Verkäufers und können vom Verkäufer abgeholt werden, wenn der Käufer trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung innerhalb der angegebenen zusätzlichen Frist mit der Zahlung von Forderungen im Rückstand ist.
  3. In der Erklärung des Verkäufers oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien können andere Daten für den Eigentumsübergang festgelegt werden

§ 8. Forderungsversicherung

  1. Aus Sicherheitsgründen kann der Verkäufer seine ihm vom Käufer geschuldeten Forderungen versichern. Der Käufer ist dann verpflichtet, sich dem Inspektionsverfahren durch den Versicherer zu unterziehen.
  2. Um zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, kann der Verkäufer seine Forderungen verkaufen / verkaufen oder verpfänden.

§ 9 Beschwerden

  1. Im Falle einer Qualitätsverletzung der gelieferten Ware mit der genehmigten Spezifikation ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu benachrichtigen, unter Androhung einer Qualitätsbeschwerde, ohne Ansprüche des Käufers anzuerkennen und zu verlieren. Titel. Für den Fall, dass der Mangel nach 14 Tagen festgestellt wurde (versteckter Mangel), ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach seiner Entdeckung über seine Entdeckung zu informieren.
  2. Die Behauptung sollte durch offizielle Dokumente (offizielles Wiegezertifikat, Frachtbrief, Qualitätszertifikat usw.) bestätigt werden. Die Reklamation des Käufers darf den Wert der beworbenen Ware nicht überschreiten.
  3. Der Verkäufer wird den Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Beschwerdeprotokolls über die Methode zur Beilegung der Beschwerde informieren.
  4. Wenn der Verkäufer die Reklamation annimmt, ist er verpflichtet, diese Warencharge zu früheren Bedingungen oder mit einem angemessenen Rabatt zu ersetzen. Der Käufer hat kein Recht, weitere Ansprüche geltend zu machen und insbesondere eine weitere Entschädigung, Deckung von entgangenen Gewinnen usw. zu verlangen. Die Waren können mit schriftlicher Zustimmung auf das Konto des Verkäufers zurückgegeben oder verkauft werden.

§ 10 Vertraulichkeitsklausel

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller ihm zur Verfügung gestellten und zur Verfügung gestellten Informationen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Ausführung der Bestellung durch die bestellende Partei zu wahren. Diese Informationen dürfen nur Mitarbeitern und Subunternehmern zur Verfügung gestellt werden, die direkt an der Ausführung eines bestimmten Auftrags arbeiten.

§ 11. Schlussbestimmungen

  1. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der AGB oder des Kaufvertrags ergeben, werden vom gemeinsamen Gericht beigelegt, das für den Sitz des Verkäufers vor Ort und materiell zuständig ist.
  2. In nicht regulierten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder die einschlägigen Bestimmungen bestimmter Rechtsakte.

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